Bis 2030 soll der Wärmesektor zur Hälfte klimaneutral werden. Was das für Ihre Heizungsmodernisierung bedeutet

Die Ampel-Koalition hat sich auf die Fahnen geschrieben, den Umstieg auf erneuerbare Energie zu beschleunigen. So soll etwa der Wärmesektor, der aktuell noch für Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung mit 18 Prozent aller deutschen CO2-Emissionen zu Buche schlägt, bis 2030 zur Hälfte klimaneutral werden. Das wird sich auch auf künftige Heizungsmodernisierungen auswirken. Hier lesen Sie, welche Neuerungen geplant sind.

Geplante neue Vorschriften beim GEG

  • Ab 2024 sollen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) strengere Vorschriften bei der Modernisierung gelten: Komponenten, die bei einer Sanierung ausgetauscht oder neu eingesetzt werden, müssen dann dem Niveau eines Effizienzhaus 70 entsprechen.
  • Ab 2025 dürfen nur noch neue Heizungen eingebaut werden, die zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren.
  • Ab 2025 wird das Effizienzhaus 40 im GEG als Neubau-Standard verankert. Das Besondere: Neben einem umfassenden Wärmeschutz müssen beim Effizienzhaus 40 regenerative Energien zum Einsatz kommen, beispielweise in Form einer Pelletheizung, einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe.

Anpassungen bei der Förderung

  • Es soll ein neues Förderprogramm für den Wohnungsneubau eingeführt werden. Dann gelten die Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter als Bewertungsmaßstab.
  • Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind bislang nicht aufgeführt. Allerdings ist spätestens ab 2024 im Zuge der strengeren Vorschriften beim GEG mit Anpassungen zu rechnen. Diskutiert wird etwa, dass es einen Förderstopp bei erneuerbaren Energien geben wird, sobald der Kohleausstieg vollendet wurde.
     

CO2-Preis und Kostenverteilung

  • Ab 2023 soll die Umlage zur EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms vom Bund finanziert werden. Das entlastet Stromkunden, die bislang die höheren Kosten durch die CO2-Bepreisung selbst tragen mussten, und kommt auch beim Heizen mit Strom zum Tragen.
  • Vermieterinnen und Vermieter sollen ab Mitte 2022 den höheren CO2-Preis beim Heizen mittragen: Ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen soll eine solche Kostenaufteilung ermöglichen.

Ausbau Solarenergie

  • Ab 2022 soll die Solarnutzung bei gewerblichen Neubauten bundesweit zur Pflicht werden.
  • Bei privaten Neubauten gibt es unterschiedliche Regelungen. Einige Bundesländer wie Berlin haben ein Solargesetz erlassen, das ab 2023 für private Neubauten und Bestandsgebäude im Falle von wesentlichen Umbauten des Daches eine Solarpflicht vorsieht.

Kostenlose Sanierungsfahrpläne und ein digitaler Energieausweis

  • Sanierungsfahrpläne, die auf einer Energieberatung basieren, sollen für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos zur Verfügung stehen.
  • Der Energieausweis soll vereinheitlicht und digitalisiert werden.

Mit Material des Serviceportals „Intelligent heizen.“

Quelle Titelbild: Thilo Ross / Intelligent heizen


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