Update: Gesetzesänderung zum 28.07.2023
Seit einer Änderung in der Gesetzgebung werden nur noch Strommengenbescheinigungen von Fahrzeugen anerkannt, für die ein eigener Schätzwert für die Fahrzeugklasse vorliegt. Für zulassungsfreie Fahrzeuge (z.B. Roller L1e) sind derzeit keine Schätzwerte verfügbar und daher ist ab sofort keine Bescheinigung mehr möglich. Anträge von Fahrzeugen ohne Schätzwert werden von unserer THG-Quoten-Plattform automatisch abgelehnt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Sie fahren ein vollelektrisches Fahrzeug? Das ist bares Geld wert. Die Bundesregierung belohnt Ihre Einsparung von Treibhausgasemissionen mit der Ausgabe sogenannter THG-Quoten. Wer noch mehr über die THG-Quote wissen möchte, findet alle Informationen und häufige Fragen (FAQ) hier auf unserer Homepage. Aber nicht nur Fahrer eines Elektroautos können über unser Serviceportal von der THG-Quote profitieren. Die jährliche Prämie gibt es nun auch für elektrische Zweiräder, die eine Zulassung haben.